Wer wirkt mit?
Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Aufgaben und Pflichten der Vereins- und Organämter sind in der Satzung des Vereins formuliert. Dabei fungiert die Satzung als grundlegendes Regelwerk des Vereins.
Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Stimmberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Ehrenmitglieder, die am Tage der Versammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Vorstand
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Annahme der Wahl. Der Vorstand leitet den Verein und führt seine Geschäfte. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen sind.
- Der erweiterte Vorstand
Um die Erledigung der dem Vereinszweck (siehe Vereinssatzung § 2) entsprechenden Aufgaben sicherzustellen, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung der Vorstand um zusätzliche Funktionen erweitert werden. Dabei kann es sich insbesondere um folgende Funktionen handeln:
- Sportwart
- Jugendwart
- Schriftführer
4. Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer arbeiten im Auftrag der Mitglieder. Sie prüfen die Kassengeschäfte, die Konten, die Buchführung und den Jahresabschluss des Vereins und erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht.